Energiesparende Maßnahmen, wie z. B.
Spürbare Umweltverbesserungen, z. B.
- Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen
- Schaffung umweltorientierter Wohn- und Arbeitsbereiche
Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen aus den
Bereichen
- Lärm
- Luftverunreinigungen
- Abfallaufkommen
- Gewässerverunreinigungen und Abwasserbelastungen
- Zerstörung natürlicher Lebensräume
Die Aufzählung der Fachgebiete ist nicht abschließend.
Der Klimaschutzpreis kann an jede natürliche und juristische
Person, Personengruppe, Arbeitsgemeinschaft oder Institution
verliehen werden, die innerhalb der Stadt Dorsten tätig wurde. Die
realisierten Maßnahmen, Initiativen oder Aktivitäten sollten der
Stadt Dorsten schriftlich
bis zum 15. November 2008
bekannt gegeben werden.
Eine Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt durch die Stadt
Dorsten.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fragen zur Ausschreibung des Klimaschutzpreises richten Sie bitte
an die Stadt Dorsten, Frau Monika Jäschke,
Halterner Str. 5, 46284 Dorsten,
Tel.: 02362 66-3523 oder
per E-Mail:
monika.jaeschke@dorsten.de